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§ 1 Geltungsbereich
Der Vertrag kommt durch die Buchungs- oder Reservierungsbestätigung
des Vermieters (einheitliche Bezeichnung für Hotel,
Ferienapartments usw.) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung
für: Besteller, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen
sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche
Leistungen des Vermieters, insbesondere für die Überlassung
von Ferienapartments. Hat ein Dritter für einen Kunden
bestellt, haftet er dem gegenüber mit dem Kunden als
Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Kunden und / oder
vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine
Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung
des Vermieters.
§ 2 Preisbindung
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt
der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in
der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen
zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als
vier Monate, ist der Vermieter berechtigt, Preisänderungen
vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist
und dieser nicht erreicht wird, kann der Vermieter 60% des
Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern
nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Vermieter einen
höheren entgangenen Gewinn nachweist.
§ 3 Haftung
Warensendungen, Fundsachen
Der Vermieter ist bemüht, Nachrichten, Post-
und Warensendungen, die zu Händen des Kunden bestimmt
sind, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
Zurückgebliebene Sachen (Gegenstände) des Kunden
werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
Der Vermieter bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet
dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die
Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben. Jeweilige Haftung des Hotels
nach 3.) ist ausgeschlossen.
§ 4 Haftung
Stellplatznutzung
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Vermieterparkplatz
mit oder ohne Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch keine Verwahrungsvertrag oder Pflicht zustande.
Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug
die durch den Eigentümer oder durch den Besitzer verursacht
wurden.
§ 5 Haftung
Mängel
Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen der Vermietung auftreten, wird sich das
Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen,
für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig den §§ 701
ff. BGB haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, des Vermieters oder der leitenden Angestellten.
Eine etwaige Haftung des Vermieters ist beitragsmäßig
auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
6 Monate.
§ 6 Haftung
höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.)
oder sonstiger Gewalt, behält sich der Vermieter das
Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz entsteht.
§ 7 Haftung
Beschädigung oder Verlust
Für Beschädigungen oder Verluste, die
während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde
dem Vermieter, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich
des Vermieters liegt oder durch einen Dritten verursacht
wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet,
was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
§ 8 Zimmerbereitstellung,
-übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur
Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens
um 10:00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der
Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig
zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten
kann. Dieser erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter
Zimmer. Sollten diese in der Buchungs- oder Reservierungsbestätigung
zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Vermieter
verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder
in anderen Objekten zu bemühen.
§ 9 Zahlung
Rechnungen sind binnen 10 Tagen zuzahlen. Der
Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für
jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr
von DM 10,- geschuldet.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares
Recht
Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide
Seiten Bad Lauterberg. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
ist das Amtsgericht Herzberg oder nach Wahl.
§ 11 Vereinbarungen
zum Vertrag
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte aus rechtlichen
Gründen diese Geschäftsbedingung außer
Kraft gesetzt werden, tritt an dieser stelle die allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des BGB.
§ 12 Stornierung
oder Rücktritt
Eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
muss mindesten 1 Tag nach dem Vertragsschluss dem Vermieter
in telefonischer oder schriftlicher Form eingehen. Nach verstreichen
dieser First versucht der Vermieter die Räumlichkeiten
weiterzuvermieten, gelingt dies nicht oder nur teilweise
hat der Vermieter das Recht die entstehenden Verluste vom
Kunden einzufordern (DEHOGA Empfehlung 80% des Beherbergungspreises).
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