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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bereich Ferienapartments

§ 1 Geltungsbereich
Der Vertrag kommt durch die Buchungs- oder Reservierungsbestätigung des Vermieters (einheitliche Bezeichnung für Hotel, Ferienapartments usw.) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Vermieters, insbesondere für die Überlassung von Ferienapartments. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Kunden und / oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters.

§ 2 Preisbindung
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist der Vermieter berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann der Vermieter 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Vermieter einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

§ 3 Haftung Warensendungen, Fundsachen
Der Vermieter ist bemüht, Nachrichten, Post- und Warensendungen, die zu Händen des Kunden bestimmt sind, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zurückgebliebene Sachen (Gegenstände) des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Vermieter bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Jeweilige Haftung des Hotels nach 3.) ist ausgeschlossen.

§ 4 Haftung Stellplatznutzung
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Vermieterparkplatz mit oder ohne Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch keine Verwahrungsvertrag oder Pflicht zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Vermieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug die durch den Eigentümer oder durch den Besitzer verursacht wurden.

§ 5 Haftung Mängel
Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Vermietung auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig den §§ 701 ff. BGB haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, des Vermieters oder der leitenden Angestellten. Eine etwaige Haftung des Vermieters ist beitragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche 6 Monate.

§ 6 Haftung höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger Gewalt, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz entsteht.

§ 7 Haftung Beschädigung oder Verlust
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Vermieter, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

§ 8 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Vermieter das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Dieser erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten diese in der Buchungs- oder Reservierungsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

§ 9 Zahlung
Rechnungen sind binnen 10 Tagen zuzahlen. Der Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von DM 10,- geschuldet.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Bad Lauterberg. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Herzberg oder nach Wahl.

§ 11 Vereinbarungen zum Vertrag
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte aus rechtlichen Gründen diese Geschäftsbedingung außer Kraft gesetzt werden, tritt an dieser stelle die allgemeinen Geschäftsbedingungen des BGB.

§ 12 Stornierung oder Rücktritt
Eine Stornierung oder ein Rücktritt vom Beherbergungsvertrag muss mindesten 1 Tag nach dem Vertragsschluss dem Vermieter in telefonischer oder schriftlicher Form eingehen. Nach verstreichen dieser First versucht der Vermieter die Räumlichkeiten weiterzuvermieten, gelingt dies nicht oder nur teilweise hat der Vermieter das Recht die entstehenden Verluste vom Kunden einzufordern (DEHOGA Empfehlung 80% des Beherbergungspreises).

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